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Ein Pkw ist die Abkürzung für Personenkraftwagen. Meist wird er jedoch einfach als Auto bezeichnet, was wiederum eine Kurzform von Automobil darstellt. In der Schweiz heißen die Fahrzeuge übrigens PW, was für Personenwagen steht. Alle haben eines gemeinsam: Es sind mehrspurige Kraftfahrzeuge, die einen eigenen Antrieb besitzen. Pkw dienen vorzugsweise dem Transport von Personen. Technisch lautet die Bezeichnung Kraftwagen.

Der Pkw wird definiert als ein Fahrzeug, welches der Beförderung von Personen dient und mindestens vier Räder besitzt nach der Richtlinie 70/156/EWG. Die gesetzliche Definition in Deutschland wurde im Personenbeförderungsgesetz festgelegt. So gehören PKW zu den Kraftfahrzeugen, die entsprechend der Bauart und der Ausstattung nicht mehr als neun Personen transportieren können, den Fahrzeugführer eingeschlossen. Sie sind also für den Transport dieser Personenanzahl bestimmt und geeignet.

Pkw sind mehrspurige Fahrzeuge. Außerdem dürfen sie nur auf Verkehrsflächen geführt werden, die dafür vorgesehen sind. Um einen Personenkraftwagen führen zu können, ist rein rechtlich ein Führerschein erforderlich. Diese ist EU-weit gleich. Man nennt sie auch Fahrerlaubnis der Klasse B. Allgemein berechtigt dieser Führerschein zum Führen von Kfz unter 3,5 Tonnen mit maximal 8 Sitzen und Fahrersitz. Außerdem muss jeder, der einen Pkw im Straßenverkehr einsetzt, die Zulassung dafür vorweisen können. Zusätzlich zu den Zulassungsbescheinigungen sind außerdem Kraftfahrzeugkennzeichen erforderlich, die am Fahrzeug vorn und hinten angebracht sein müssen.
Für die maximale Anzahl der Personen, die in einem Pkw transportiert werden können und dürfen, gibt es gesetzliche Regelungen. Sie richten sich entweder nach der Sicherheitsgurte-Anzahl oder nach der Anzahl der Sitzplätze, die man in den Fahrzeugpapieren findet.